Sitzung des Rates der Stadt Straelen am 12.03.2024
Annemarie Fleuth
(Vorsitzende der CDU-Fraktion)
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kuse.
Sehr geehrte Mitarbeitende der Verwaltung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen im Rat der Stadt Straelen.
Verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Sehr geehrte Vertreter der Presse.
I.
In der heutigen Sitzung werden wir den Haushalt 2024 für die Stadt Straelen beschließen.
Der Haushalt sieht im Ergebnisplan ein Defizit von knapp 6.3 Mio. EUR vor. Da der Fehlbetrag aber durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckelt werden kann, gilt der neue Haushalt der Stadt Straelen als „fiktiv“ ausgeglichen.
Der Fehlbedarf ist längst nicht so hoch, wie zunächst prognostiziert, aber trotzdem ist dieses Defizit ernüchternd.
Überall in den Städten und Gemeinden sind die gestiegenen Kosten das größte Problem. Hohe Tarifabschlüsse für die kommunalen Beschäftigten und dauerhafte Mehrausgaben für Integration und Unterbringung von Asylsuchenden belasten die kommunalen Haushalte.
Straelen geht es nicht anders als den meisten anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen.
Zudem ist die wirtschaftliche Lage angespannt, sinkende Steuereinnahmen sind zu erwarten. Die Bundesregierung tut ihres dazu, um mit bürokratisch aufwendigen Maßnahmen wie etwa die Bürger- und Wohngeldreform, die Kommunen zu überfordern. Auch in Straelen führt das beispielsweise dazu, dass mehr Personal eingestellt werden muss und die Personalkosten weiter steigen werden.
Im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen befindet sich Straelen in einer vergleichsweise komfortablen finanziellen Situation. Dank guter Jahresergebnisse in den Vorjahren verfügen wir über ein solides Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital in der städtischen Bilanz.
Eine immer noch gut gefüllte Ausgleichsrücklage gibt uns die Möglichkeit, in den kommenden Jahren die Struktur von Leistungen und administrativer Effizienz konzentriert und wohlüberlegt auf den Prüfstand zu stellen und bei Bedarf anzupassen.
Dabei ist aber IMMER zu beachten: wenn Strukturen einmal zerschlagen sind, dann sind sie nicht mehr vorhanden.
Das erfordert natürlich, dass wir uns in Straelen auch weiterhin fraktionsübergreifend zusammensetzen und Organisation sowie Leistungsangebote auf den Prüfstand stellen müssen. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse in diesem Rat kann keine Fraktion etwas allein entscheiden. Daher können wir nur GEMEINSAM Standards erhalten und Veränderungen herbeiführen.
In diesem Zusammenhang möchte ich mich bei den hier anwesenden Kolleginnen und Kollegen aus dem Rat bedanken. Die Haushaltsdebatten waren sehr konzentriert, konstruktiv und wurden zum Wohle der Stadt geführt.
HERZLICHEN DANK!
Dies war aber nur möglich, weil die Verwaltung insgesamt, und besonders das Team der Kämmerei, gute Vorarbeit geleistet haben.
Auch dafür: HERZLICHEN DANK!
II.
Es sind herausfordernde Zeiten, die uns allen auch in Straelen viel abverlangen.
Dazu gehören beispielsweise sich stetig verändernde Rahmenbedingungen:
Wir alle erleben immer wieder, wie neue Vorgaben aus der EU oder des Bundes über die Länderparlamente zur Aufgabenerfüllung an die ohnehin schon überlasteten Kommunen weitergereicht werden.
Noch gelingt es uns in Straelen auf all diese Ereignisse angemessen zu reagieren. Besonders die Versorgung, Unterbringung und beginnende Integration geflüchteter Menschen funktioniert in Straelen noch gut.
Hoch engagierte Menschen, im Ehrenamt oder hier, in der Verwaltung, in den Kitas, Schulen und in vielen anderen Bereichen des täglichen Lebens, setzen sich dafür ein, dass das klappt. Allerdings wird auch bei uns das Dilemma zwischen humanitärer Pflicht und faktischen Möglichkeiten vor Ort immer größer. Auch bei uns sind ausreichende Unterkünfte, Wohnraum, Plätze in Kitas und Schulen, Sprach- und Integrationskursen endlich und nur noch mit erheblichem Aufwand verfügbar.
III.
Immer wieder müssen Prioritäten neu geordnet werden, um den vielfältigen Aufgaben einigermaßen gerecht zu werden und um unsere Handlungsfähigkeit als Stadt, so gut es eben geht, erhalten zu können.
GANZ KLAR:
Straelen profitiert dabei vom besonderen und ausgeprägten Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger. Viele Menschen leisten hier Großartiges und sorgen verlässlich mit dafür, dass das gesellschaftliche und soziale Fundament Straelens lebendig und stark bleibt.
Und es zeigt sehr schön, dass wir gute, belastbare gesellschaftliche Strukturen haben, um Straelen als liebenswerte und lebenswerte Stadt zu stärken.
HERZLICHEN DANK den vielen ehrenamtlich engagierten Menschen in Straelen!
Besonderer Dank gilt den Frauen und Männern der Freiwilligen Feuerwehr Straelen, die im Ernstfalle da sind und viele Gefahrensituationen von uns und unserer Stadt abwenden UND dem Vorstand des SV Straelen, der sich aktuell der größten Herausforderung in seiner Vereinsgeschichte stellen muss!
IV.
Straelen punktet seit vielen Jahren als ATTRAKTIVER Wohn- und Wirtschaftsstandort, weil wesentliche Rahmenbedingungen noch immer hervorragend sind:
Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B wurden seit 2017 nicht mehr erhöht und liegen mit 37 bzw. 64 Prozentpunkten weit unter den fiktiven Hebesätzen, die das
Gemeindefinanzierungsgesetz für kreisangehörige Städte festgelegt hat. Der Gewerbesteuerhebesatz ist mit 370 v. H. einer der niedrigsten in ganz NRW.
DAMIT das auch in diesem Jahr so bleibt und die Straelenerinnen und Straelener in ohnehin schwierigen Zeiten nicht finanziell noch mehr belastet werden, haben wir die geforderte Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B mit unserem ANTRAG und mit Unterstützung aller im Rat der Stadt Straelen vertretenen Fraktionen verhindert!
V.
TROTZDEM ist offensichtlich, dass wir nicht mehr alles wunschgemäß oder, weil es schon lange geplant ist, erfüllen bzw. umsetzen können. Manche Maßnahmen werden wir in die nächsten Haushaltsjahre schieben müssen. Andere Maßnahmen werden wir neu denken müssen.
Für uns ist diese Entwicklung sehr alarmierend und wir haben deshalb den uns vorliegenden Haushaltsplan samt nachträglicher Ergänzungen gründlich analysiert und dabei folgendes festgestellt:
Ein Verschieben innerhalb der Jahre 2024 bis 2027 würde keine Veränderung bringen.
Stattdessen sollten wir, da, wo es geht, von Jahr zu Jahr planen, denn Faktoren wie Zuwanderung, Energiekosten, Baukostenentwicklung und die Entwicklung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer verursachen enorme Unsicherheiten besonders bei großen Investitionsmaßnahmen.
Außerdem stellt sich uns die Frage, welche der vielen geplanten und aus dem letzten Jahr übertragenen Maßnahmen von der Verwaltung tatsächlich umgesetzt werden können und wann – allein die Übertragung von nicht erledigten Aufgaben ins Jahr 2024 hat einen Wert von mehr als 10 Mio. EUR.
Bereits in der Sitzung des Rates am 16.03.2023 haben wir zum Rathausneubau deutlich POSITION BEZOGEN und erklärt, dass wir die NOTWENDIGKEIT, das bestehende Rathaus erneuern bzw. sanieren zu müssen, sehen, aber die damit einhergehende MASSIVE Kostenentwicklung für das Bauvorhaben nicht mittragen können!
Da zuletzt im Oktober 2019 die Varianten „Kernsanierung“ „Neubau“ und „weiter so“ im Rahmen einer Machbarkeitsstudie* geprüft wurden, forderten wir außerdem eine
Evaluierung der Studie für die Varianten „Sanierung“ und „weiter so“ ein, um auf Basis aktueller Vergleichswerte den Kostenplan für den Rathausneubau angemessen einschätzen zu können.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen am 05.03.2024 wurden unter dem Tagesordnungspunkt „Haushaltssatzung für das Jahr 2024“ die von der
Stadtverwaltung veranschlagten Planungs- und Herstellungskosten für den Rathausneubau erneut thematisiert UND mehrheitlich beschlossen, diese nach unten hin anzupassen.
In der Debatte teilten Sie, Herr Bürgermeister Kuse, mit, dass sich der Kostenaufwand für den Rathausneubau mittlerweile zwischen 15 Mio. EUR und 25 Mio. EUR bewege, eine genauere Einschätzung derzeit nicht möglich sei, aber ein belastbarer Planungsstand und belastbares Zahlenmaterial zur Sitzung des Ausschusses Stadtentwicklung, Planen, Bauen am 20.06.2024 und des Haupt- und Finanzausschusses am 25.06.2024 vorgelegt werden.
Weiter teilten Sie mit, dass Sie immer noch mit einer Förderung aus Landesmitteln in Höhe von max. 8 Mio. EUR rechnen. Der konkrete Förderantrag könne aber erst im September
2025 auf Grundlage der Beratungsergebnisse der o. g. Ausschüsse und nach entsprechender Abstimmung mit der Bezirksregierung gestellt werden. Danach sei dann abzuwarten, ob und in welcher Höhe gefördert werde.
Auch erkundigten wir uns in dieser Ausschusssitzung zum Sachstand der Leistungsphase 2 der Objekt- und Fachplanung nach HOAI**.
Viele Fragen blieben in der Sitzung aber unbeantwortet und auch die Einschätzung des Bürgermeisters zum Kostenvolumen war nicht nachvollziehbar.
DESHALB fordern wir ein, dass im öffentlichen Teil der Ausschusssitzung Stadtentwicklung. Planen, Bauen am 16.04.2024 der Punkt „Rathausneubau, Sachstandsbericht der Leistungsphase 2 nach HOAI“ in die Tagesordnung aufzunehmen ist. HIERZU ist der verantwortliche Architekt einzuladen und falls erforderlich, die entsprechenden Fachplaner, damit alle Fragen zum Sachstand sach- und fachgerecht beantwortet werden können.
Die Leistungsphase 2 sieht eine Dokumentation durch den Architekten vor, die die Arbeitsschritte und den Planungssachstand transparent macht und es ist DESHALB zwingend erforderlich, diese schon vor der Sitzung allen Mitgliedern des Rates und des Ausschusses zur Verfügung zu stellen, damit eine konstruktive Vorbereitung auf den Tagesordnungspunkt möglich ist.
VI.
Die im Haushaltsplan hinterlegten Finanzmittel für MODERNE Schulgebäude in Straelen und für ein IDEALES lehr- und lernförderliches Umfeld sind wichtige Investitionen, die unserer Stadt zugutekommen!
Wo es gute Angebote für Kinder und Jugendliche gibt, da schlagen insbesondere Familien Wurzeln und verhindern das Abwandern junger Menschen, die wir für die Belebung, Gestaltung und den Zusammenhalt in Straelen brauchen!
Wir UNTERSTÜTZEN deshalb auch weiterhin den Prozess für die Modernisierung, Aufwertung sowie notwendige Erweiterungen der Straelener Schulgebäude, der aus einer Situationsanalyse, einer Bedarfsermittlung sowie der Erarbeitung von Handlungskonzepten und schließlich der Unterbreitung von Handlungsempfehlungen besteht, die wir in den Ausschüssen und im Rat beschließen.
Dieser Prozess wurde bewusst partizipativ angelegt - so sind die entstandenen Konzepte maßgeblich unter Einbeziehung der Lehrkräfte sowie Eltern- und Schülervertretungen der beteiligten Schulen und unter Berücksichtigung aktueller und geplanter Schulentwicklungen für Pädagogik, Digitalisierung, Ganztag und Inklusion entstanden.
Aus unserer Sicht wird so auf angemessene Weise die grundsätzliche politische Intention eines verantwortlichen Umgangs mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln durch eine strukturierte und gemeinsame Planung der Vorhaben sichergestellt!
VII.
Das HERZSTÜCK unserer Stadt sind die Vereine, Initiativen und Gruppen, die im Ehrenamt eine Vielzahl von Leistungen erbringen. Ohne ihren Einsatz wäre nicht nur ein hoher Verlust an Lebensqualität zu verzeichnen, sondern auch an notwendigen Bindungskräften einer solidarischen und zukunftssicheren Stadtgemeinschaft.
Wir alle wissen das und fördern deshalb dieses Engagement schon immer in besonderem Maße!
Unsere Aufgabe ist es, dieses Engagement zu erhalten und zu stärken. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und eines erheblichen Strukturwandels im Ehrenamtsbereich wurde notwendig, neue und bessere Rahmenbedingungen für die lokale Engagementförderung zu erarbeiten.
SEHR GUT, dass mittlerweile die neue „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Vereine der Stadt Straelen“ vorliegt, die in Zusammenarbeit zwischen Fachstellen der Verwaltung, der Vereine und der Kommunalpolitik entstanden ist und jetzt die benötigte Förderung auf angemessene Weise sicherstellt.
VIII.
Der Haushaltsansatz für 2024 und die Pläne für die Folgejahre bis einschließlich 2027 zeigen trotz aller Einsparungen, die in den vergangenen Jahren bereits umgesetzt wurden, eine alarmierende Entwicklung der Finanzwirtschaft auf:
Für das Jahr 2024 wird ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.241.388 Mio. EUR ausgewiesen.
Weitere für die Folgejahre prognostizierte Entnahmen setzen diese Negativentwicklung fort mit dem Ergebnis, dass 2027 die Ausgleichsrücklage nahezu aufgebraucht sein wird.
Ohne weitergehende Anstrengungen werden auch in den Folgejahren Jahresfehlbeträge ausgewiesen. Die Planungen für die Jahre 2025 bis 2027 weisen Fehlbeträge in Höhe von 2.066.428 Mio. EUR, 3.710.131 Mio. Euro und 3.131.972 Mio. Euro aus.
Der Haushaltsentwurf zeigt viele Tendenzen auf und versucht den vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden. Verwaltungsseitig scheinen keine weiteren Kürzungen der Haushaltsansätze möglich. Doch zur Verringerung der Fehlbeträge muss hinterfragt werden, ob die bekannten und gewünschten hohen Standards reduziert werden müssen.
Das gelingt noch nicht durchgehend, aber die vorliegende Haushaltssatzung liefert das erforderliche Rüstzeug für ein tragfähiges Grundkonstrukt, auf dessen Grundlage wir alle GEMEINSAM unsere Stadt zukunftssicher weiterentwickeln können.
Wir werden deshalb dem Haushalt 2024 zustimmen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
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